| Tatsachen, die ... |
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Seite 10 von 14 Die Ehe Die Ehe ist unauflöslich, nur der Tod endet sie. Das entspricht durchaus den Gedanken der Bibel. Aber eine Ehe wird nur anerkannt, wenn sie vor einem Priester der Römisch-Katholischen Kirche geschlossen wurde. Die Ehe vor dem Standesamt hat für die Römisch-Katholische Kirche keine Bedeutung. Die nur vor dem Standesamt geschlossenen Ehen sind alle wilde Ehen, und die Kinder solcher Eheleute gelten als unehelich geboren. Nach der gerichtlichen Scheidung einer nur vor dem Standesamt geschlossenen Ehe, steht daher einer Eheschließung mit einem anderen Partner durch die Römisch-Katholische Kirche nichts im Wege. Vergebung der Sünden, ewiges Leben, erlangt ein Mensch also durch die Sakramente. Die Bibel aber sagt: "So sehr hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verlorengehe, sondern ewiges Leben habe" (Johannes 3,16). Der Zölibat, das Verbot der Priesterehe, wurde 1079 gegen den starken Widerstand der Priesterschaft eingeführt. Das heißt also: Die Ehe, wie die Bibel sie vorsieht, ist dem Priester verboten, das Konkubinat aber, das Zusammenleben ohne Trauschein, wie es im Laufe der Jahre immer wieder vorgekommen ist, wird, wie die Geschichte gezeigt hat, von der Römisch-Katholischen Kirche geduldet. Aus dem bekannten Werk, "Die Geschichte der Päpste" von Theod. v. Ranke, ersieht man, daß die Konzilsbeschlüsse nicht aus der Kenntnis des mündlich überlieferten Willens Jesu gefaßt wurden, denn der hätte ja schon so früh bekannt sein müssen wie der schriftlich festgehaltene auch, sondern nach langen Überlegungen und Verhandlungen, ähnlich wie auch die Politiker ihre Beschlüsse fassen.
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